
Auf Baustellen entstehen besondere Gefährdungssituationen – insbesondere dann, wenn mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander tätig sind. Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination dient dazu, Risiken frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen zu planen und die Zusammenarbeit der Beteiligten sicher zu strukturieren.
Als Ingenieurbüro übernehme ich die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) – sowohl in der Planungsphase als auch während der Ausführung.
Rechtlicher Hintergrund
Die Verpflichtung zur Bestellung eines SiGe-Koordinators ergibt sich aus der Baustellenverordnung, sobald mehrere Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden. Ziel ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz systematisch in den Planungs- und Bauprozess zu integrieren.
Verantwortung des Bauherrn
Nach § 4 BaustellV ist der Bauherr verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen nach § 2 (z. B. Vorankündigung) und § 3 Abs. 1 BaustellV (Bestellung eines Koordinators) zu veranlassen.
Das bedeutet:
Die Verantwortung der einzelnen Unternehmen für die Sicherheit ihrer Beschäftigten bleibt davon unberührt.
Die Baustellenverordnung verfolgt das Ziel, Sicherheits- und Gesundheitsschutz bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen und während der Ausführung koordiniert umzusetzen.
Die SiGe-Koordination verfolgt kein Selbstzweck-Prinzip, sondern dient der strukturierten und sicheren Umsetzung Ihres Bauvorhabens – mit klaren Verantwortlichkeiten und nachvollziehbarer Dokumentation.
Die SiGe-Koordination dient daher:
Bereits während der Planung werden sicherheitsrelevante Aspekte berücksichtigt und in die Ausführungsunterlagen integriert.
Typische Leistungen:
Während der Bauausführung erfolgt die fortlaufende Koordination der sicherheitsrelevanten Maßnahmen.
Dazu gehören unter anderem:
Durch die frühzeitige Einbindung lassen sich Risiken bereits vor Baubeginn minimieren.
Die SiGe-Koordination ersetzt nicht die Verantwortung der einzelnen Unternehmen, sorgt jedoch für eine übergeordnete Struktur und Abstimmung.
Die Baustellenverordnung verfolgt das Ziel, Sicherheits- und Gesundheitsschutz bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen und während der Ausführung koordiniert umzusetzen.
Die SiGe-Koordination verfolgt kein Selbstzweck-Prinzip, sondern dient der strukturierten und sicheren Umsetzung Ihres Bauvorhabens – mit klaren Verantwortlichkeiten und nachvollziehbarer Dokumentation.
Die SiGe-Koordination dient daher:
Die gesetzlichen Anforderungen werden strukturiert umgesetzt.
Sie müssen sich nicht selbst mit komplexen Sicherheitsvorgaben auseinandersetzen.
Klare Zuständigkeiten reduzieren Konfliktpotenzial.
Sicherheitsrelevante Aspekte werden dokumentiert und koordiniert.
Die Verbindung von SiGe-Koordination mit Tragwerksplanung und Ausführungsplanung ermöglicht eine frühzeitige Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Aspekte.
Beispiele:
Zusammenarbeit mit Architekten und Fachplanern
Die SiGe-Koordination erfolgt in enger Abstimmung mit Architekten, Fachplanern und ausführenden Unternehmen. Ziel ist eine sachliche, lösungsorientierte Zusammenarbeit ohne unnötige Bürokratie.
Sicherheitsaspekte werden praxisnah in den Planungs- und Bauprozess integriert.
